Allgemeine
Geschäftsbedingungen
1. Teilnehmer müssen Angehörige folgender Berufe sein: Arzt, Zahnarzt, Heilpraktiker, Physiotherapeut oder eine sonstige medizinische Grundausbildung vorweisen. Entsprechende Nachweise müssen bei der Anmeldung zu den Kursen vorgelegt werden.
2. Sollten Fortbildungskurse durch Krankheit von Lehrkräften, durch Unterbelegung oder durch andere, nicht von den Veranstaltern zu vertretende Gründe kurzfristig abgesagt werden müssen, entsteht dem Kursteilnehmer nur ein Anspruch auf Rückerstattung bereits gezahlter Kursgebühren. Weiter gehende Ansprüche sind auch dann ausgeschlossen, wenn dem Kursteilnehmer bereits weitere Kosten, z.B. durch Absage von Patienten, Buchung einer Unterkunft, Anreise o.ä. entstanden sind.
3. Bei Stornierung der Anmeldung zu einem der Seminare bis 4 Wochen vor Seminarbeginn, wird eine Bearbeitungsgebühr von 50,– € berechnet. Bei späterer Stornierung bis 1 Woche vor Seminarbeginn wird 50% der Gebühr, bei Stornierung kürzer als 1 Woche vor Seminarbeginn wird die volle Gebühr berechnet.
Es besteht kein Anspruch auf Erstattung bereits gezahlter Kursgebühr. Ihnen bleibt überlassen, uns im Einzelfall einen geringeren Schaden als den vorstehenden nachzuweisen. Bei mehrteiligen Kursen ist die Absage zu einzelnen Kursteilen nicht möglich! Es wird bei Nichtteilnahme an einzelnen Kursteilen die gesamte Kursgebühr fällig.
4. Unterricht, der von Kursteilnehmern durch Krankheit oder aus anderen Gründen nicht wahrgenommen werden kann, wird nicht rückvergütet und auf der Teilnahmebestätigung vermerkt.
5. Kursteilnehmer können ihre Kursplätze nicht untereinander tauschen. Die Kursplatzvergabe ist allein Sache der Veranstalter und der jeweiligen Kursleitung.
6. Ein Kursplatz gilt im Einvernehmen der Bewerber und der Veranstalter als bestätigt, wenn eine schriftliche, verbindliche Buchung vorliegt.
7. ZIMA übernimmt keinerlei Haftung für einen Personen- oder Sachschaden oder für den Verlust von Gegenständen der einem Kursteilnehmer vor, während oder nach einer Fortbildungsveranstaltung entsteht.
8. Für die Ausstellung eines Zertifikates muss der Teilnehmer nachweisen, dass er sämtliche Voraussetzungen erfüllt hat, wenn die entsprechenden Kursteile nicht beim Veranstalter absolviert wurden
Stand: April 2019